Ferienwohnung Haus Rosen

Ferienwohnung Haus Rosen bietet moderne und komplett eingerichtete Ferienwohnungen in Neunkirchen-Seelscheid an. Die Wohnungen sind ideal für einen erholsamen Urlaub und können ab einer Mindestaufenthaltsdauer von 3 Nächten gebucht werden.

Im Flögerhof 19, 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Das Unternehmen Ferienwohnung Haus Rosen befindet sich in Neunkirchen-Seelscheid und bietet moderne und komplett eingerichtete Ferienwohnungen an. Mit einer Größe von ca. 90 qm bietet die Studio-Wohnung ausreichend Platz für einen entspannten Aufenthalt. Sie besteht aus einem großen Wohnschlafraum mit 2 Betten und einer Wohnlandschaft. Zusätzlich gibt es ein kleines Schlafzimmer mit 2 Einzelbetten. Das Badezimmer ist groß und enthält eine Dusche, ein WC, ein Waschbecken, einen Föhn und Handtücher. Ein weiteres Appartement mit separatem Eingang steht zur Verfügung und bietet ca. 30 qm Wohnfläche. Es verfügt über einen Wohn-Schlafraum für 1 bis 2 Personen. Das Unternehmen Ferienwohnung Haus Rosen begrüßt gerne Gäste in ihrem Haus. Die Ferienwohnungen sind ab einer Mindestaufenthaltsdauer von 3 Nächten buchbar und eignen sich perfekt für einen erholsamen Urlaub. Bei der Buchung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Der Gastaufnahmevertrag wird verbindlich abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt wird. Die Buchung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Es wird empfohlen, die Schriftform zu wählen. Der buchende Gast ist für alle in der Buchung aufgeführten Personen verantwortlich und haftet für deren Vertragsverpflichtungen, wenn er dies explizit erklärt hat. Die Leistungen, die vom Beherbergungsbetrieb erbracht werden, basieren ausschließlich auf dem Buchungsangebot und den Informationen auf der Internetseite des Unternehmens. Die Preise beinhalten alle Nebenkosten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der vereinbarte Preis ist am Tag der Anreise fällig. Der Beherbergungsbetrieb kann auch Anzahlungen verlangen oder Zwischenrechnungen stellen. Es ist nicht möglich, einseitig und kostenfrei von einer verbindlichen Buchung zurückzutreten, es sei denn, die Inhaber des Beherbergungsbetriebes stimmen ausnahmsweise zu. Bei einem Rücktritt sind die vereinbarten oder betriebsüblichen Preise zu zahlen, jedoch werden ersparte Aufwendungen angerechnet. Der Beherbergungsbetrieb kann pauschale Stornogebühren in folgender Höhe verlangen: Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10%, bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20%, bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40%, danach 100%. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine blosse Unannehmlichkeit hinausgeht, sollte der Gast dies dem Beherbergungsbetrieb unverzüglich mitteilen und Abhilfe verlangen. Der Beherbergungsbetrieb haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und als solche gekennzeichnet sind.

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