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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dr. Andreas Mager

Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dr. Andreas Mager besteht seit 1989 und ist spezialisiert auf Landwirtschaft und Gartenbau. Mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen Gartenbau und Obstbau bietet das Unternehmen professionelle Bewertungen und Gutachten.

In der Asbach 44, 53347 Alfter

Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dr. Andreas Mager besteht seit 1989 für Landwirtschaft und Gartenbau (von der Landwirtschaftskammer NRW öffentlich bestellt und vereidigt, Mitglied im HLBS, Kurator im Sachverständigenkuratorium). Im Bereich des Gartenbaus liegt der Schwerpunkt bei der Bewertung ganzer Betriebe. Neben dem Sachverständigenbüro bewirtschaften wir in der dritten Generation einen ca. 30 ha großen Obstbaubetrieb mit den Schwerpunkten Dauerkulturen, Strauchbeerenobst und Obstbaumschule. UNSERE STÄRKE IN DEN BEREICHEN DES GARTENBAUS ERGIBT SICH AUS DER ENGEN VERKNÜPFUNG VON THEORIE UND PRAXIS. Zu dem Erfolg trägt besonders die guten geschäftlichen und persönlichen Geschäftsbeziehungen bei, die zu den wesentlichen Verbänden, Institutionen, Kammern und Vermarktungseinrichtungen sowie zum Handel bestehen. Die langjährige Mitarbeit in den Gremien von Landgard (bis 2010) und dem Institut für Gartenbau der Universität Bonn (Vorsitzender im KOGA, Kompetenzzentrum für Gartenbau) sowie der Vorsitz im Vorstand der Landesfachgruppe Obstbau Rheinland (bis 2016) und nun Vorstandsmitglied der FÖKO West (Fördergemeinschaft Ökologischer Obstbau) bilden eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung vieler Betriebe des Produktionsgartenbaus (Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen). Immer wieder kommt es vor, dass auf den Betrieb von außen durch Dritte eingewirkt wird. Dagegen muss man sich mit den richtigen Mitteln verteidigen. Im Folgenden soll an einigen wenigen, aber immer wieder vorkommenden Fällen, allgemeinverständlich dargestellt werden, wie damit umgegangen werden kann. Im zweiten Teil dieses Artikels wird dann etwas ausführlicher die Abdriftproblematik aus rechtlicher Sicht betrachtet. Gerade auch in Hinblick auf die geplante Reform der europäischen Ökoverordnung kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu. Wenn zukünftig Bioprodukte bei Nachweis kleinster Mengen abdriftverursachter Rückstände nicht mehr vermarktet werden können, wer haftet dann dafür, der Verursacher oder der Betroffene? Tritt ein Schaden auf, muss zuerst geklärt sein, ob es einen Schuldigen gibt und wenn ja, wer den Schaden verursacht hat. Manchmal ist man nämlich auch selber schuld, z.B. wenn die Pflanzen nicht so wachsen, wie erwartet oder der Ertrag nicht stimmt. Manchmal ist es aber auch der Jungpflanzenlieferant, der schlechtes Material geliefert hat, oder der Nachbar, der Herbizide gespritzt hat, oder der Landhändler, der etwas verkauft hat, das nicht dem gewünschten Standard entspricht. EINFACH IST DIE SCHADENSREGULIERUNG, WENN DER VERURSACHER ZUGIBT, DEN SCHADEN BEGANGEN ZU HABEN, SCHWIERIG, WENN ER ES ABSTREITET. Im Folgenden soll versucht werden, einige immer wieder gestellte Fragen aus dem Bereich der Schadensbewertung zu beantworten: Oft ist mir in der Praxis vorgekommen, dass Landwirte angerufen haben, sie brauchten ein Gutachten, in der Hoffnung, dass dann bei Abgabe des Gutachtens von der Gegenseite der im Gutachten ermittelte Wert gezahlt werden müsste. Diese Hoffnung wird leider häufig nicht erfüllt, weil man sich nämlich über ein einseitig in Auftrag gegebenes Gutachten fürstlich streiten kann. Unter Umständen ist man nachher nicht weiter gekommen als vorher. AN DIESER STELLE SOLL ZUNÄCHST DIE FRAGE BEANTWORTET WERDEN, WAS DENN ÜBERHAUPT EIN SACHVERSTÄNDIGER IST. Zuerst einmal ist ein Sachverständiger eine Person, die der Meinung ist, über Sachver-stand zu verfügen. Der Begriff freier Sachverständiger oder Gutachter ist nicht geschützt.

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